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Impressum nach Telemediengesetz

Typische Inhalte des Impressums sind:

  • Kontakt - wie die Verantwortlichen erreichbar sind
  • Haftungshinweis - externe Links in fremder Verantwortung
  • Datenschutzerklärung - Schutz personenbezogener Daten
  • Design und Webmaster - Ansprechpartner für Design und Technik

Das Telemediengesetz (TMG) ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts. (Inkraftgetreten am: 1. März 2007). Das Impressum ist in § 5 beschrieben:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

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Kontakt per E-Mail

E-Mails machen es Besuchern einfach, spontan Kontakt aufzunehmen, Entscheidungen und Informationen mitzuteilen und Fragen zu stellen. Wenn Besucher auf der Seite interessante Infos gefunden haben, können sie von hier aus E-Mails versenden, ohne "Hemmschwellen" überwinden zu müssen. Besucher müssen nicht an unbekannter Stelle nach E-Mail-Adressen oder einem Kontakt-Formular suchen. Sie können ggf. vorformulierte Texte verwenden, ergänzen oder ändern.

Besucher können dabei ihr vertrautes E-Mail-Programm benutzen, z.B. Outlook.

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Lageplan, Wegbeschreibung, Routenplaner

Stadtplan

Wenn Sie Besucher zu Ihrem Standort (z.B. Ladenlokal, Veranstaltungsort) führen wollen, können Sie mehrere Möglichkeiten nutzen:

  • Genaue Adresse für Navigations-Systeme
  • Textbeschreibung, z.B. "Wenn Sie von der Autobahn aus Richtung Norden kommen, nehmen Sie die Abfahrt ..."
  • Alternative Beschreibungen für Auto- oder Bahnfahrer, für Fluggäste, evtl. für Fußgänger
  • Liste mit wichtigen Wegpunkten und Abbiege-Hinweisen wie von einem Internet-Routenplaner
  • Skizzen, z.B. Übersichtsbild mit Autobahnen, Bahnhöfen, Flughafen und zusätzliches Detailbild bis zu Ihrer Adresse
  • Individuelle Streckenführung per Internet-Routenplaner, Besucher finden Ihren vorgegebenen Standort und geben ihren eigenen Startpunkt ein.

Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Urheberrechte!

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