litfas.de/computertreff /computertreff
MAI 12 20 Son

    Kalender & Brückentage: Feiertage, Ferien
    Zeitrechner: Fristenrechner, Terminrechner

    neu
    Sie sind hier: LITFAS.DE > Computertreff > Infos > eBay > FAQ

    ebBay


    Fragen

    Wie kann ich bei eBay kaufen / verkaufen?
    Was kann ich bei eBay kaufen / verkaufen?
    Wie kann ich gezielt Artikel suchen und "Ballast" ausblenden
    Welche Kosten entstehen und wer zahlt?
    Wie melde ich mich an, als privater oder gewerblicher Verkäufer?
    Wie kann ich meine eigenen Angebote fördern?
    Wie kann ich einen Mindesterlös absichern?
    Was geschieht nach dem Verkauf?
    Wenn der Käufer nicht bezahlt?
    Wenn der Verkäufer nicht liefert?
    Wie funktioniert der Zahlungsverkehr mit PayPal?
    Ist PayPal Pflicht oder freiwillig?
    Wem bringt PayPal welche Vorteile / Nachteile?
    Welche PayPal-Kosten entstehen für wen?
    Wie kann der Bieter ein Gebot zurückziehen?
    Wie kann der Käufer widerrufen und den Artikel zurückgeben?
    Wie kann der Anbieter sein Angebot ändern?
    Wie kann der Anbieter sein Angebot vorzeitig beenden?
    Wie kann der Anbieter einen Bieter oder ein Gebot sperren?
    Wie kann man Unstimmigkeiten klären?
    Was sind Bewertungen, wie wichtig sind sie?
    Wie gehe ich mit einer negativen Bewertung um?
    Welche Buchtipps zu eBay gibt es?
    Welche Tools für Käufer / Verkäufer gibt es?

    Antworten

    Wie kann ich bei eBay kaufen / verkaufen?

    Einmalig ist die Anmeldung nötig:

    • E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit eBay, mit Käufern und Verkäufern, wird schon für die Anmeldung benötigt. (Für jedes eBay-Mitglied ist eine eigene E-Mail-Adresse erforderlich - jede E-Mail-Adresse kann bei eBay nur für ein Mitglied verwendet werden.)
    • Anmeldung bei eBay: Sie entscheiden, ob Sie sich als privater oder gewerblicher Anbieter anmelden, Sie halten Ihre postalischen Daten und Geburtsdatum bereit, Sie überlegen einen Mitgliedsnamen (muss einmalig sein), sicheres geheimes Passwort. (Schufa prüft für eBay postalische Daten und Geburtsdatum).
    • Bestätigung: eBay bestätigt die erfolgreiche Anmeldung per E-Mail, Sie bestätigen den Eingang der eBay-Bestätigung (Anleitung in der E-Mail).

    Für jede Sitzung bei eBay:

    • Einloggen mit Ihrem eBay-Namen und Passwort.
    • Ausloggen am Ende jeder Sitzung dient Ihrer Sicherheit.
    • Wenn Sie nur unverbindlich "schnuppern" wollen, ist weder Anmeldung noch Einloggen nötig.

    Hier können Sie sich Anmelden / Einloggen
    .

    Soweit das unbedingt Notwendige. Zusätzlich ist es sinnvoll, über diese Ergänzungen nachzudenken:

    • "Geprüftes Mitglied" ist eine Bezeichnung, die Geschäftspartnern mehr Vertrauenswürdigkeit signalisieren soll und manche Bedingungen für das Handeln bei eBay abschwächt. Im Prinzip ist die Prüfung eine Adressprüfung, die z.B. mit dem PostIdent-Verfahren erledigt werden kann. Alternative: Persönliche Anmeldung bei einer eBay-Veranstaltung. (eBay-Hilfe: Suchen mit dem Suchbegriff "Geprüftes Mitglied")
    • Eine oder mehrere Mitgliedschaften: Es kann nützlich sein, wenn Sie sich unter mehreren Mitgliedsnamen anmelden, z.B. privat / geschäftlich, kaufen / verkaufen. Das widerspricht nicht den eBay-Bedingungen.

    Und natürlich können Sie Ihre Mitgliedschaft bei eBay auch wieder beenden: Mitgliedskonto kündigen. Hier finden Sie, was Sie in diesem Fall tun.

    oben

    Was kann ich bei eBay kaufen / verkaufen?

    Die verbreitete Vermutung "Alles" ist falsch. Grundsatz: Artikel, deren Angebot gegen rechtliche Vorschriften, die guten Sitten oder die eBay-Richtlinien verstößt, dürfen nicht auf dem eBay-Marktplatz angeboten werden. Bei eBay gelten diese Abstufungen:

    • Verbotene Artikel dürfen bei eBay nicht angeboten werden.
    • Fragwürdige Artikel dürfen nur unter bestimmten Bedingungen bei eBay angeboten werden.
    • Möglicherweise das Urheber- oder Markenrecht verletzend: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Angebot keine Urheberrechte (Copyrights), Markenrechte (Trademarks) oder anderen Rechte verletzt. Zusätzlich besteht Abmahngefahr durch z.T. dubiose Anwälte oder Abmahnvereine!

    Hier finden Sie die unzulässigen Artikel und Erläuterungen dazu: Unzulässige Artikel.

    oben

    Wie kann ich gezielt Artikel suchen und "Ballast" ausblenden

    Ein Beispiel soll die Frage verdeutlichen. Angenommen, Sie suchen eine Kamera. Sie haben sich schon für den Hersteller und das Modell entschieden und tippen z.B. [Canon Ixus] in das Suchfeld. Dann finden Sie vielleicht 16.000 Artikel, nicht nur Kameras, sondern auch zu diesem Modell passendes Zubehör, wie Akku-Ladegerät - Akkus - Datenkabel - Displayfolien - Displayschutzfolien - Folien - Handbuch - Kabel - Ladegeräte - Ladekabel - Ledertaschen - Powerakkus - Schutzfolien - Taschen - USB-Kabel und mehr. Sie finden vielleicht 5% Kameras und 95% "Ballast". Dann müssen Sie entweder alles durchlesen oder "intelligenter" suchen.

    Dafür müssen Sie wissen, dass eBay zwei Techniken anbietet, eine Suche nach "Bedeutung" (die Schreibweise ist egal) und eine Suche mit "Buchstabenvergleich" (egal was das Wort bedeutet).

    Die Suche nach Bedeutung geht über die Kategorien. Auf den eBay-Seiten ganz oben ziemlich weit rechts finden Sie die Schaltfläche "Kaufen". Nach dem Klick wählen Sie stufenweise die Kategorien Foto & Camcorder > Kompaktkameras > Canon. Dann finden Sie vielleicht noch 200 Angebote, alle Canon-Modelle incl. Ixus (alles Zubehör ist ausgeblendet). Wenn Sie jetzt noch [Ixus] in das Suchfeld tippen, können Sie die Suche noch weiter auf vielleicht 50 Angebote einschränken Das ist viel "näher" am Bedarf als 16.000. (Zahlenverhältnisse von Oktober 2009)

    Die Suche mit Buchstabenvergleich geht über die Suchbefehle. Sie können bestimmte Wörter oder Wortteile ausschließen und andere Wörter oder Wortteile einbeziehen. Ein paar Beispiele (Groß- oder Kleinschreibung spielt hierfür keine Rolle, Eintragung immer ohne die eckigen Klammern!):

    • Sie können festlegen, dass ein Wort UND weitere Wörter gefunden werden:

      Beispiel: Die angezeigten Angebote sollen "Canon" UND "Ixus" enthalten.
      Eintragung: [canon ixus]


    • Sie können Wörter mit dem Minus-Zeichen ausschließen:

      Beispiel: Angebote mit "Akku" soll nicht gezeigt werden.
      Eintragung: [canon ixus -akku]


    • Sie können festlegen, dass ein Wort ODER ein anderes Wort gleichwertig behandelt werden, schreiben Sie die Alternativen zwischen runde Klammern () und trennen Sie die Schreibweisen mit Komma voneinander ab.

      Beispiel: Angebote mit "Digitalkamera" ODER "Digitalcamera" ODER "Kamera" werden gesucht.
      Eintragung: [canon ixus (digitalkamera,digitalcamera,kamera)
      ]

    • Sie wollen Angebote ausschließen, die entweder ein Wort ODER ein anderes Wort enthalten: Kombinieren Sie Klammern und Minus-Zeichen.

      Beispiel: Angebote mit "Akku" ODER "Tasche" sollen nicht angezeigt werden:
      Eintragung: [canon ixus -(akku,tasche)]


    • Sie wollen Wörter mit dem gleichen Anfang ausschließen, benutzen Sie den "*" als "Joker" für alle folgenden Buchstaben.

      Beispiel: "Ladekabel", "Lade-Station", "Ladegerät" sollen ausgeschlossen werden:
      Eintragung: [canon ixus -lade*]


    • Sie können diese Techniken beliebig kombinieren

      Beispiel: "Akku", "Akkus", "Akkuladegerät" sollen ausgeschlossen werden, ebenso alles was mit "Lade" beginnt
      Eintragung: [canon ixus -(akku*,lade*)]


    • Hier finden Sie die eBay-Erläuterungen zu den Suchbefehlen.

    Vielleicht finden Sie, dass das Suchen über Kategorien nicht ganz einfach ist. Wenn man deren Struktur nicht kennt, muss man z.T. mühsam suchen, oder bei anderen eBay-Angeboten ablesen. eBay erschwert das Suchen, indem die Kategorien immer wieder mal geändert werden. Vielleicht finden Sie, dass Suchbefehle sehr komplex werden, wenn viel Ballast weggefiltert werden soll.

    Beide Methoden (Kategorien und Suchbefehle) haben ihre Vor- und Nachteile. Probieren Sie es aus. Vielleicht kombinieren Sie beide Methoden.

    oben

    Welche Kosten entstehen und wer zahlt?

    Für die eBay-Anmeldung und Mitgliedschaft entstehen keine Kosten, weder für Käufer noch für Verkäufer.

    Der Käufer bezahlt natürlich den Kaufpreis, also das letzte erfolgreiche Gebot. Außerdem zahlt er normalerweise die Versandkosten, die vom Verkäufer festgelegt und veröffentlicht werden. Versandkosten sind normalerweise höher als die reinen Portokosten, sie hängen ab vom Transporteur, vom Verpackungsaufwand, vom versicherten / unversicherten Versand, vom Ziel (evtl. Zuschlag für Ausland, Insel). Manche Verkäufer versuchen bei manchen Artikeln, über die Versandkosten zusätzliche Erlöse zu bekommen, also Achtung! Egal wie, der Käufer erkennt aus der Beschreibung, welche Versandkosten er zu erwarten hat.

    Der Verkäufer trägt die eBay-Gebühren für den verkauften Artikel, er darf sie nicht auf den Käufer abwälzen. Das dient der Eindeutigkeit und Sicherheit für den Käufer, denn die eBay-Gebühren sind vollständig erst nach der abgeschlossenen Auktion bekannt. Ein Teil der Gebühren ist planbar und vom Verkäufer beeinflussbar, er entsteht durch das Einstellen eines Artikels bei eBay. Dazu gehören Gebühren wie Bilderservice, Zusatzoptionen wie Farben, Hintergründe, Sofortkauf, Angebotsvorlagen, Startzeitplanung, Angebotsgebühr. Beim Einstellen wird dem Verkäufer angezeigt, welche Option Gebühren in welcher Höhe verursacht. Nicht planbar sind z.B. Verkaufsprovision und PayPal-Gebühren, die vom Verkaufspreis abhängen. Für die meisten Kategorien gelten einheitliche Beträge und Prozentsätze, für einige Kategorien weichen die Gebühren vom Standard ab. Hier finden Sie die umfassende und aktuelle eBay-"Preisliste".

    Problembereich Versandkosten: Nachdem eine zeitlang Bei einigen Kategorien (z.B. Zubehör- und Accessoires) "kostenloser Versand" erzwunden wurde, gibt es nun Begrenzungen der Versandkosten - Belastung für Verkäufer, Vorteil für Käufer. Um Verluste zu vermeiden, müssen Verkäufer mit Startpreis, Gebühren, ggf. Vernichtung kalkulieren.

    Die eBay-Gebühren können leicht 20-30% des Verkaufserlöses erreichen oder überschreiten. Je geringer der Erlös, desto höher ist nach meiner Beobachtung der Gebührenanteil. Trotzdem sind Gebühren günstig im Vergleich zu Zeitungs-Inseraten. Und der Zeitaufwand für eBay ist geringer als ein Tag auf dem Flohmarkt. Ein Verkaufs-Erlös ist in keinem Fall garantiert. Und ohne Verkauf (z.B. bei Entsorgung) gibt es gar keinen Erlös.

    oben

    Wie melde ich mich an, als privater oder gewerblicher Verkäufer?

    Diese Frage ist schwer zu beantworten, weil unterschiedliche Bedingungen zu beachten sind, z.B. eBay-Regeln, Steuervorschriften, Haftungsfragen, Abmahnungen, Nebenverdienstklauseln. Die Abgrenzungen zwischen privat und gewerblich sind nicht eindeutig zu erkennen, z.B. hängt es in der Rechtsprechung vom Einzelfall und von der Einschätzung der Richter ab, welche Einstufung gerade gilt.

    Die Rechtsprechung ist wegen widersprüchlicher Entscheidungen wenig hilfreich. Als gewerblich wurden z.B. beurteilt - mehr als 100 Bewertungspunkten - 154 Bewertungen bei eBay - mehr als 25 eBay-Angebote in zwei Monaten - 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten - 39 Verkäufe in fünf Monaten - 25 Bewertungen innerhalb von zwei Monaten. Private Verkäufer sollten eBay meiden.

    eBay-Regelungen, Rechte der Käufer, Steuerfragen - wichtige Merkmale in diesem Artikel Sammlungsauflösung oder gewerblicher Verkauf?.

    Weitere Hinweise und weiterführende Links finden Sie in diesem Artikel Wichtige Tipps für Verkäufer. Vielleicht sind die Einschätzungen etwas überzeichnet, nachdenkenswert sind sie auf jeden Fall!

    oben

    Wie kann ich meine eigenen Angebote fördern?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, die sich bezüglich Wirksamkeit und Schwierigkeitsgrad unterscheiden.

    1. Link: Andere Artikel anzeigen: Dieser Link (rechts oben im Block "Angaben zum Verkäufer") führt zu einer Liste Ihrer aktuellen Angebote.
      Dieser Link erscheint, ohne dass Sie dafür etwas tun müssen.
    2. Hinweis: "Meine anderen Angebote finden Sie unter Andere Artikel des Verkäufers" Sie können diesen Hinweis in Ihrem Angebot platzieren, wo Sie ihn für auffällig genug halten. Ergänzen Sie ihn evtl. um eine Aufzählung der Artikel.
      Das sollten Sie mindestens tun.
    3. Link: Meine anderen Angebote: Dieser Link führt ebenfalls zur Liste Ihrer aktuellen Angebote. Sie können ihn in Ihrem Angebot platzieren, wo Sie ihn für auffällig genug halten. Ergänzen Sie alle Ihre Angebote an der geigneten Stelle um diesen Befehl:
      <a href="http://search.ebay.de/_W0QQsassZ?QQhtZ-1">Meine anderen Angebote: </a>
      Beachten Sie dabei unbedingt:
      1. Ersetzen Sie das rot-weisse Fragezeichen ? durch Ihren eBay-Namen (die Schreibweise des Befehls und des Namens innerhalb der <spitzen Klammern> muss peinlich genau stimmen, der Hinweis-Text ist beliebig).
      Beispiel: Das Mitglied mustermann würde schreiben: <a href="http://search.ebay.de/_W0QQsassZmustermannQQhtZ-1">Meine anderen Angebote: </a>
      2. Wählen Sie die HTML-Ansicht Ihrer Angebotsbeschreibung und fügen Sie dort die Zeile ein.
      Das halte ich für attraktiv und relativ einfach, die Liste wird automatisch von ebay verwaltet.

    oben

    Wie kann ich einen Mindesterlös absichern?

    Voraussetzung für einen guten Preis ist eine gute Darstellung Ihres Angebots. Vermeiden Sie Überraschungen, finden Sie mit einer kleinen "Marktforschung" heraus, welche Preise in abgeschlossenen Auktionen erreicht wurden. Zusätzlich können Sie diese eBay-Möglichkeiten zur Absicherung nutzen:

    • Auktion mit Startpreis:
      Ohne Startpreis können Sie bei eBay nichts anbieten. Sie legen den Preis fest, unter dem Sie überhaupt kein Gebot akzeptieren wollen.

      Anmerkung: Dieser Preis ist Ihnen sicher - falls der Artikel verkauft wird. Ob der Artikel verkauft wird, ist nicht sicher: Viele Verkäufer haben die Erfahrung gemacht, dass ein zu hoher Startpreis die Verkaufschancen verringert. Viele Auktionen beginnen mit einem Startpreis von 1,00 Euro und erzielen trotzdem viel höhere realistische Preise.

    • Auktion mit Mindestpreis:
      Sie legen - zusätzlich zum Startpreis - einen Mindestpreis fest, der nicht unterschritten werden darf. Der Mindestpreis wird nicht veröffentlicht, aber der Bieter erfährt, wenn er noch nicht erreicht ist. Wenn Ihr Mindestpreis im Lauf der Auktion nicht erreicht wird, wird der Artikel nicht verkauft. Wenn der Mindestpreis erreicht / überschritten wird, geht die Auktion wie gewohnt weiter, der Mindestpreis ist kein Höchstpreis. In der eBay-Hilfe sind weitere Details zum Mindestpreis sowie die zusätzlichen Gebühren beschrieben.

      Anmerkung: Dieser Preis ist Ihnen sicher - falls der Artikel verkauft wird. Die Option Mindestpreis ist nur in wenigen hochpreisigen Kategorien verfügbar (Fahrzeuge, Business & Industrie, Antiquitäten & Kunst, Uhren & Schmuck).

    • Auktion mit Sofort-Kaufen-Option:
      Sie können die "normale" Auktion um die Option Sofort-Kaufen oder Sofort & Neu erweitern. Käufer können dann entweder bieten oder den Artikel über Sofort-Kaufen sofort erwerben. Die Sofort-Kaufen-Optionen verschwindet, sobald ein erstes Gebot abgegeben wurde. Die eBay-Hilfe beschreibt so den Sofortkauf.

      Anmerkung: Dieser Preis ist Ihnen nur sicher, wenn der Artikel zum Sofortpreis verkauft wird. Die Sicherheit ist verloren, sobald ein Gebot den Sofortpreis löscht. Vorteil dieser Form: Sie bieten ungeduldigen Käufern die Möglichkeit, schnell zu kaufen.

    • Festpreisformat ohne Auktion:
      Sie verzichten auf eine Auktion und legen nur einen. Festpreis fest. Der Festpreis ist gleichzeitig Mindest- und Höchstpreis.

      Anmerkung: Dieser Preis ist Ihnen sicher - falls der Artikel verkauft wird. Wenn der Festpreis zu hoch ist, schreckt er Käufer ab, wenn er zu niedrig ist, verschenken Sie was. Dieses Format bietet sich an, wenn Sie z.B. mehrere gleichartige Artikel verkaufen wollen

    oben

    Was geschieht nach dem Verkauf?

    Gute Kommunikation ist wichtig für die Bewertung und das daraus folgende Vertrauen. Hier finden Sie den Ablauf, wenn der Verkäufer kein besonders Programm für die Verkaufsabwicklung benutzt. Im Prinzip werden Käufer und Verkäufer von eBay per E-Mail eindeutig geführt. eBay geht sicherheitshalber nicht davon aus, dass viele Erfahrungen vorhanden sind. Manche E-Mails von eBay sind so lang, dass der Kern wegen vieler Wiederholungen schwer zu finden ist.

    Der Verkäufer erhält eine E-Mail von eBay, die den erfolgten Verkauf anzeigt. Die E-Mail enthält einen Link zum eBay-Formular, mit dem er dem Käufer eine Mitteilung schreiben kann, z.B. Glückwunsch, Hinweis zur weiteren Abwicklung.

    Der Käufer erhält zeitgleich eine E-Mail mit einem Link zur Rechnung, die wird automatisch von eBay erstellt und zeigt Preis, Versandkosten, E-Mail-Adresse des Verkäufers. Der Käufer kann dann die Zahlung durchführen, wie es im Angebot angegeben wurde.

    Ab jetzt sind den Beteiligten die Namen und Kontaktdaten des jeweiligen Geschäftspartners bekannt, ab jetzt kommt es darauf an, ob und was die beiden vereinbaren. (Es muss nicht zwingend ein Kontakt stattfinden, der Käufer kann zahlen, der Verkäufer kann versenden.)

    oben

    Wenn der Käufer nicht bezahlt?

    Der Bieter mit dem höchsten Preis gewinnt, trotzdem kommt es vor, dass er nicht zahlt. Das wird gelegentlich verniedlichend als "Spaßbieter" bezeichnet, in Wahrheit begeht er einen Vertragsbruch. Der Verkäufer sollte dann versuchen, mit Hilfe von eBay zu seinem Recht zu kommen.

    Der Verkäufer "eröffnet einen Fall", wenn ein Artikel nicht bezahlt wird. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder: Am unteren Rand der meisten eBay-Seiten gibt es einen Link „Probleme klären“. Oder: In "Mein eBay" oder im "Verkaufsmanager" gibt es einen Link "Nicht bezahlter Artikel: Fall melden".

    eBay beschreibt hier das Vorgehen.

    oben

    Wenn der Verkäufer nicht liefert?

    Der Bieter mit dem höchsten Preis gewinnt und bezahlt. Trotzdem kommt es vor, dass der Verkäufer nicht liefert oder dass der Artikel "erheblich vom Angebot abweicht". Im günstigen Fall kann das im direkten Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer geklärt werden. Wenn der Verkäufer nicht reagiert oder keine Einigung zustande kommt, kann ein Vertragsbruch vorliegen. Der Käufer sollte dann versuchen, mit Hilfe von eBay zu seinem Recht zu kommen. eBay unterscheidet danach, wie die Zahlung erfolgte: Paypal oder außerhalb von Paypal.

    Abwicklung bei Zahlung über mit Paypal: Der Käufer kann eine Rückerstattung über den Pay-Pal-Käuferschutz beantragen. Die Abwicklung ist bei Paypal beschrieben.

    Abwicklung bei Zahlung außerhalb von Paypal: Der Käufer meldet das Problem an eBay innerhalb von 10 bis 45 Tagen nach Kaufdatum. eBay stellt die Seite Probleme klären zur Verfügung.

    Anmerkung: Mein Eindruck ist, dass eBay die Zahlung über Paypal erzwingen will (der Verkäufer zahlt die Gebühren dafür). Außerhalb Paypal hat der betrogene Käufer kaum eine Chance: 10 Tage Wartezeit behindern alle Aktivitäten im Betrugsfall, nach meinen Erfahrungen ist die eBay-Unterstützung wertlos.

    oben

    Wie funktioniert der Zahlungsverkehr mit PayPal?

    PayPal ist seit dem 2. Juli 2007 eine Bank. Besonderheiten:

    • Sie müssen bei PayPal angemeldet sein. Das Einloggen mit E-Mail-Adresse und Passwort ersetzt die üblichen Daten Kontonummer und Bankleitzahl.
    • PayPal lässt keinen Barverkehr und keine Überziehungen zu,
    • daher müssen Sie bei PayPal Ihr Konto bei einer "normalen" Bank registrieren, über das Sie die Kontostände ausgleichen können.
    • PayPal unterstützt keine Sicherheitsmaßnahmen wie PIN, TAN, Smartcard.
    • Dafür bietet PayPal einen Sicherheitsschlüssel an, der per SMS auf Ihr Handy gesendet wird.

    Einzug während der eBay-Zahlungsabwicklung: Wenn Sie als Käufer bei eBay die PayPal-Zahlung wählen, werden Sie von eBay zum Einloggen bei Ihrem PayPal-Konto geführt. Wenn Ihr PayPal-Guthaben nicht für die Zahlung ausreicht, wird automatisch ein Abbuchungsauftrag über den fehlenden Betrag für das registrierte Bankkonto erstellt. Dieser Automatismus bewirkt, dass Überweisungen auf das PayPal-Konto praktisch entfallen können. (Wenn Ihr PayPal-Guthaben für den Kauf ausreicht, gibt es keinen Kontakt zum "normalen" Bankkonto.)

    Überweisung auf Ihr PayPal-Konto: Sie loggen sich bei Paypal ein, wenn Sie trotzdem vorbereitend für ein PayPal-Guthaben sorgen wollen. Über die Befehle "Mein Konto / Geld einzahlen" kommen Sie zur Seite "Einzahlung auf Ihr PayPal-Konto". Die Seite zeigt Ihnen die Daten des PayPal-Kontos mit Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl, Verwendungszweck und zeigt an, welches "normale" Bankkonto für Sie bei Paypal registriert ist. Diese Daten benutzen Sie für die Überweisung von Ihrem "normalen" Konto an PayPal.

    Abbuchung von Ihrem PayPal-Konto: Sie loggen sich ein. Über die Befehle "Mein Konto / Geld abbuchen" kommen Sie zur Seite "Geld abbuchen". Sie tragen ein, welchen Betrag Sie auf Ihr registriertes "normales" Bankkonto überweisen wollen.

    oben

    Ist PayPal Pflicht oder freiwillig?

    eBay schreibt: "PayPal als zusätzliche Zahlungsmethode für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten erforderlich. Ab dem 25.02.2010 müssen Mitglieder unter 50 Bewertungen beim Einstellen eines Artikels PayPal als eine mögliche Zahlungsmethode anbieten. Natürlich können auch weiterhin Überweisung oder andere Zahlungsmethoden angeboten werden."

    D.h. PayPal ist nur bedingt eine Pflicht. Offensichtlich ist die Art der Bewertungen (Kauf / Verkauf, positiv / neutral / negativ) ohne Bedeutung. Verkäufer mit mehr als 50 Bewertungen sind nicht betroffen. Das Kartellamt prüft z.Z. die Zulässigkeit dieses Zwangs (Stand Feb 2010).

    Die Begründung bei eBay.

    oben

    Wem bringt PayPal welche Vorteile / Nachteile?

    Ein Risiko ist, dass PayPal keine Sicherheitsmaßnahmen wie PIN, TAN, Smartcard unterstützt.

    Für den Käufer ist die Abwicklung einfach, weil z.B. Auktionsdaten gleich übernommen werden. Die PayPal-Zahlung wird dem Verkäufer sofort - ohne Postlaufzeit - gutgeschrieben. Der Arbeitsaufwand ist etwas geringer als beim Homebanking, er ist deutlich geringer als bei konventionellen Überweisungen.

    Allerdings ergibt z.B. die Google-Suche durchaus kritische Stellungnahmen aus Sicht der Verkäufer: Eingefrorene Konten, Zeitverluste beim Transfer zwischen "normaler" Bank und PayPal, Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit. Ich kann nicht einschätzen, ob das z.B. Einzelmeinungen oder wiederholte Probleme sind. Beobachten!

    Hier gibt es einen Bericht über 3 Tricks, mit denen PayPal missbraucht wird.

    oben

    Welche PayPal-Kosten entstehen für wen?

    Der Käufer zahlt keine PayPal-Gebühren, ähnlich wie er keine eBay-Gebühren zahlt.

    Der Verkäufer zahlt 1,9% des Betrages plus 0,35 Euro, z.B.
    a) 10 Euro Umsatz = 0,19+0,35=0,54 Euro = 5,4% Gebühren
    b) 100 Euro Umsatz = 1,90+0,35=2,25 Euro = 2,25% Gebühren

    (Das gilt für jede in Euro empfangene Zahlung innerhalb Deutschlands, aus einem Land der EU sowie aus Norwegen, Island und Liechtenstein).

    Für alle anderen Zahlungen gilt: Maximal 3,9% des Betrages plus 0,35 Euro. Mit Umsätzen über monatlich 5.000 Euro sinkt der Prozentsatz, die Festbetrag bleibt bei 0,35 Euro.

    PayPal listet hier die Gebühren detailliert auf.

    oben

    Wie kann der Bieter ein Gebot zurückziehen?

    Gebote bei eBay sind bindend. Wenn der Bieter ein Gebot oder einen Preisvorschlag für einen Artikel abgibt, erklärt er sich verbindlich bereit, den Artikel zu kaufen. Das gilt für das Kaufen bei privaten und gewerblichen Verkäufern. Also: Angebot vor dem Bieten genau lesen: Artikelbeschreibung! Gebote können nur unter besonderen Umständen zurückgezogen werden:

    • Vertippen: Der Bieter meint z.B. 10,00 Euro, aber er tippt versehentlich den falschen Gebotsbetrag 1000 Euro. Juristisch gilt das als "Erklärungsirrtum", der das abgegebene Gebot widerruflich, "anfechtbar" macht. Das bedeutet aber nicht, dass das Gebot automatisch ungültig würde, der Bieter muss aktiv werden. Wenn Bieter und Verkäufer sich verständigen, kann der Verkäufer das eBay-Formular "Gebote für meinen Artikel stornieren" benutzen und das Gebot streichen. Wenn der Verkäufer das nicht tut, sollte der Bieter das Formular "Rücknahme eines Gebots" das Gebot zurückziehen und den richtigen Gebotsbetrag eingeben.
    • Wesentliche Änderung der Beschreibung: Wenn der Verkäufer die Beschreibung des Artikels "wesentlich geändert" hat, kann der Bieter sein Gebot vollständig zurückziehen und muss keinen richtigen Betrag eingeben. Hinweis: Änderungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Juristisch betrachtet ist das eine "Anfechtung", die unverzüglich ("ohne schuldhaftes Zögern") erklärt werden muss. Das kann im Einzelfall auch Sekunden vor Ende oder sogar nach Ende der Auktion sein.
    • In allen anderen Fällen kann der Bieter dem Verkäufer erklären, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist das Gebot "anfechten". Das ist juristisch möglich, obwohl es (z.B. innerhalb der letzten 12 Stunden der Auktion) nicht den eBay-Regeln entspricht. Wie immer im Leben gilt auch hier: Wenn der Bieter sich freundlich aber bestimmt beim Verkäufer meldet, wird dieser wohl kein Interesse daran haben, dem Bieter das Leben schwer zu machen.

    Die Anzahl der Gebotsrücknahmen innerhalb der letzten 6 Monate wird in der ID-Karte vermerkt. Der Missbrauch von Gebotsrücknahmen führt zum Ausschluss von eBay. Weitere Infos gibt es hier in der eBay-Hilfe.

    Lesen Sie dazu die juristischen Details.

    oben

    Wie kann der Käufer widerrufen und den Artikel zurückgeben?

    Was vielleicht wie Haarspalterei wirkt, entscheidet darüber, ob der Käufer den Vertrag widerrufen und den Artikel zurückgeben kann. Aus juristischer Sicht gibt es bei eBay keine "Versteigerungen", sondern "Auktionen". Das bedeutet, dass der Käufer wie im Versandhandel vom Kauf zurücktreten kann. Das gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ist ein gewerblicher Anbieter ist. Achtung: Privatverkäufer sind nicht gezwungen, Ihren Kunden diese Rechte einzuräumen. Sie nutzen normalerweise in ihren eBay-Angeboten die legale Möglichkeit, diese Rechte auszuschließen! Also: Angebot vor dem Bieten genau lesen: Privater oder gewerblicher Anbieter?

    Ausführlicher ist hier die Situation am Beispiel von Handys dargestellt, die Beschreibung gilt aber für alle Auktions-Angebote. [Quelle: teltarif.de. Textausschnitt:] "Einen großen Unterschied macht es, ob das gesuchte Handy von einer Privatperson oder von einem Händler angeboten wird. Bei professionellen Verkäufen über eBay sind Händler gezwungen, dem Kunden grundsätzliche Rechte einzuräumen. Dazu gehört insbesondere gemäß den Fernabsatzbestimmungen im BGB das Widerrufsrecht. Dieses ermöglicht dem Kunden, von einem geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen zurückzutreten, wenn eine "dauerhafte Rechtsbelehrung in Textform" vorher stattgefunden hat. Kann das nicht erfolgen, verdoppelt sich die Frist auf vier Wochen. Da eBay-Händler eine schriftliche Widerrufsbelehrung in Form eines Briefes, Faxes oder auch einer E-Mail (und nur diese gelten als "dauerhafte Textform" im Sinne des Gesetzes) jedoch nur nach Abschluss der Auktion zukommen lassen können, gelten bei solchen Geschäften immer vier Wochen Widerrufsfrist.

    Zusätzlich gilt bei professionellen Händlern, dass diese im Rahmen der gesetzlichen Garantieleistung ein Rücktrittsrecht oder gegebenenfalls Schadensersatz gewähren müssen. Auf diese Weise kann der Kunde bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Mängel an der erstandenen Ware reklamieren." [Den ganzen Artikel finden Sie unter Von Lockangeboten, juristischen Kniffen und der optimierten Suche]

    Weil Widerruf / Rücktritt erst nach der Auktion auftreten können, ist dafür kein eBay-Formular vorgesehen.

    oben

    Wie kann der Anbieter sein Angebot ändern?

    Angebote können nicht beliebig, sondern nur unter bestimmten Bedingungen geändert werden. Welche Änderungen zulässig und möglich sind, hängt von mehreren Bedingungen ab:

    • Angebotstyp (Auktion, Festpreis, Shop),
    • wie viel Zeit verstrichen ist, seit das Angebot eingestellt wurde,
    • wie viel Zeit bis zum Angebotsende verbleibt,
    • ob bereits Gebote für das Angebot abgegeben wurden.

    Die Vorgehensweise und das "Regelwerk" sind in der eBay-Hilfe unter Angebot ändern beschrieben.

    Wenn nichts mehr geht, bleibt vielleicht noch diese Notlösung: Ergänzen Sie Ihre Artikelbeschreibung um eine Frage und passende Antwort. So kann es gehen: Bitten Sie ein Ihnen bekanntes Mitglied darum, Ihnen eine Frage zu stellen über "Verkäufer kontaktieren" (Das ist kein Gebot oder unzulässiges "Pushen"). Achtung: Beantworten Sie diese Frage, aber nicht per E-Mail an das Mitglied, sondern über "Mein eBay" bzw. "Meine Nachrichten". Unterhalb Ihres Antworttextes haben Sie diese Möglichkeit: "Diese Frage und Antwort für alle Käufer sichtbar in meinem Angebot anzeigen. Nachdem die Antwort veröffentlicht wurde, können keine Änderungen mehr vorgenommen werden." Setzen Sie einen Haken in das dafür vorgesehene Kästchen.

    oben

    Wie kann der Anbieter sein Angebot vorzeitig beenden?

    Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Daher dürfen Anbieter nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind. Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

    • Beim Einstellen des Artikels hat der Anbieter sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
    • Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
    • Der Anbieter kann den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

    Wenn einer der Gründe zutrifft, kann der Anbieter mit dem Formular "Mein Angebot frühzeitig beenden" sein Angebot beenden.

    Wenn der Anbieter sein Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beendet und bereits vorhandene Gebote streicht, macht er sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Evtl. rechtlichen Rat einholen! Trotz einer vorzeitigen Beendigung des Angebots werden eBay-Gebühren fällig, wie z.B. Angebotsgebühr.

    oben

    Wie kann der Anbieter einen Bieter oder ein Gebot sperren?

    eBay bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Transaktionen auf den von Ihnen gewünschten Kundenkreis zu beschränken.

    • Im Voraus: Merkmale. Sie können Bedingungen festlegen, die Ihre Käufer erfüllen müssen. Ausschließen können Sie z.B. Käufer aus bestimmten Ländern, Käufer mit Verwarnungen, Käufer ohne PayPal-Konto etc. Dazu bearbeiten Sie in Mein eBay die Verkäufereinstellungen: Eingeschränkter Käuferkreis.
    • Im Voraus: Käufer. Wenn Sie an bestimmte eBay-Mitglieder nicht verkaufen möchten, können Sie diese in Ihre Liste gesperrter Käufer aufnehmen. Mitglieder, die auf dieser Liste aufgeführt sind, können so lange keine Gebote für Ihre Angebote abgeben, bis Sie sie wieder von der Liste entfernen. Käufer sperren oder wieder zulassen
    • Während Ihres Angebots: Bieter. Wenn Sie während einer laufenden Auktion in der Gebotsübersicht einen unerwünschten Bieter entdecken, finden Sie am Ende dier Bieterliste den Link Gebot streichen. Sie benötigen für das Formular die Artikelnummer und den Mitgliedsnamen und eine Begründung für die Streichung.

    oben

    Wie kann man Unstimmigkeiten klären?

    Probleme für Käufer entstehen z.B. wenn sie den Artikel nicht erhalten haben oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht. Probleme für Verkäufer entstehen z.B. wenn sie die Zahlung für den Artikel nicht erhalten haben. Derartige Probleme müssen kein Hinweis auf einen Betrug sein, vielleicht sind es nur Missverständnisse, vielleicht musste der Geschäftspartner nur unerwartet verreisen oder ist erkrankt. Diese Möglichkeiten bieten sich z.B. an:

    • Nehmen Sie formlos Kontakt auf über die "Frage an der Verkäufer" (wenn Sie der Käufer sind) oder nutzen Sie E-Mail oder Telefon (wenn Sie die Adresse schon aus der Verkaufsabwicklung kennen).
    • eBay hat zwei Formulare (je eins für Käufer und Verkäufer) Unstimmigkeiten online klären eingerichtet, den Sie für die offizielle Kommunikation unter Einschaltung von eBay nutzen können.

    Ein Klärungsversuch vor der großen "Keule" Negativbewertung lohnt sich oft.

    Erwarten Sie keine Unterstützung von eBay. Der Eindruck drängt sich auf, dass eBay die Geschädigten bis zur Aufgabe "ermüden" will - z.B. erzwungene Wartezeiten vor einer Reklamation und vor Antworten, "spröde" Formulare, undurchsichtige Bedienung. Das alles führt praktisch zu einem Schutz von "unsauberen" Mitgliedern.

    oben

    Was sind Bewertungen, wie wichtig sind sie?

    Üblich ist, dass nach Abschluss eines Geschäfts Käufer und Verkäufer sich gegenseitig bewerten, einen Rechtsanspruch für eine Bewertung gibt es nicht.

    Für Käufer sind Bewertungen des Verkäufers wichtig, um ihr Vorkasse-Risiko einschätzen zu können; für Verkäufer sind sie wichtig, um ihre Vertrauenswürdigkeit für zukünftige Verkäufe darzustellen.

    Das Bewertungssystem befindet sich im Wandel. Bis Mai 2007 konnten Käufer und Verkäufer sich nach dem gleichen "Raster" zu bewerten: positiv | neutral | negativ, ergänzt um eine kurze Erläuterung. Seitdem gibt es das "detaillierte" System. Verkäufer können jetzt zusätzliche Punkte bekommen für Artikelbeschreibung | Kommunikation mit dem Verkäufer | schnellen Versand | Versandkosten, jeweils mit einer fünfstufigen Skala von "sehr schwach" bis "sehr gut". Das verbessert die Transparenz für die Käufer.

    Seit 22.05.2008 gilt, dass Käufer nur noch positiv bewertet werden können, nicht mehr neutral oder negativ.

    Für Verkäufer sind positive Bewertungen nach wie vor unerlässlich. eBay fördert positive Bewertungen durch "Abwehr"-Fragen bei der Abgabe einer nicht positiven Bewertung. Außerdem wurden die Abläufe und die Berechnungs-Methoden so geändert, dass Positiv gefördert und Negativ erschwert wird.

    Interessant bleibt die Bewertung der Verkäufer durch die Käufer. Eine Zusammenfassung der Bewertungen lautet z.B. "97,3 % Positiv (1287 rotes Sternchen)" oder "100 % Positiv (134 türkisfarbenes Sternchen)". Der Prozentsatz nennt den Anteil der positiven Punkte aus den vergangenen 12 Monaten; die Zahl in Klammern sagt aus, von wie vielen anderen Mitgliedern der Verkäufer in seiner ganzen Mitgliedszeit positiv bewertet wurde. (Die Farbe des Sternchens hängt von der Menge der Punkte ab und macht keine zusätzliche Aussage.) Die wichtige Aussage: Je höher der Prozentsatz, desto besser; je mehr Punkte, desto zuverlässiger ist der Prozentsatz.

    Der Wandel des Bewertungssystems soll mehr Ehrlichkeit und Transparenz für die Käufer bringen. Aber der Wandel kann falsche Eindrücke erzeugen, wenn der Leser Zahlen für die letzten 12 Monate und Zahlen für die ganze Mitgliedschaft nicht sauber trennt. Mehr Denken ist angesagt!

    Ich weiß, dass auch ein "gutwilliger" Verkäufer mal Minuspunkte bekommt, man kann es nicht allen Kunden recht machen. Trotzdem bin ich als Käufer eher kritisch und anspruchsvoll. Meine persönlichen "Faustregeln" für die Beurteilung eines Verkäufers sind:

    • Der Verkäufer soll mindestens 98,5% positive Bewertungen bei mindestens 25 Bewertungen in den letzten 12 Monaten haben. Warum? 100% positiv kann auch jemand erzeugen, der nur 1 Artikel in 12 Monaten positiv verkauft hat. Was davor lief, geht nicht in den Prozentsatz ein, auch wenn ein großer Wert in den Klammern diesen Eindruck vortäuscht.
    • Private oder kleinere gewerbliche Verkäufer sollen keine Negativ-Bewertungen haben. Bei großen Verkäufern darf der Anteil der Negativbewertungen pro Monat in den letzten 12 Monaten nicht gestiegen sein (den Monats-Durchschnitt selbst ausrechnen, eBay zeigt das nicht).
    • Der Verkäufer soll nicht ohne erkennbaren plausiblen Grund von billigen auf teure Artikel umgestiegen sein., vielleicht wollte er nur positive Bewertungen "erzeugen"? (Lesen der einzelnen "Bewertungen als Verkäufer", Artikel stichprobenartig prüfen).

    oben

    Wie gehe ich mit einer negativen Bewertung um?

    Für Käufer ist das keine Frage mehr, sie können seit Mai 2008 nur noch positiv bewertet werden. Die Frage ist nur noch für Verkäufer wichtig, die haben nachträglich kaum noch Einflüsse.

    Manche Mitglieder haben in der Vergangenheit auf eine Negativ-Bewertung mit einer Gegen-Negativbewertung reagiert ("Rachebewertung"), um rückwirkend die "einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen" zu erzwingen. Unseriöse Käufer wollten so z.B. Preisnachlässe erzwingen, unseriöse Verkäufer wollten so z.B. die Rücknahme erzwingen um Ihre Bewertungs-Prozente zu verbessern. Die einvernehmliche Rücknahme ist seit Mai 2008 ausgeschlossen, das sorgt für mehr Ehrlichkeit auf beiden Seiten.

    Vorbeugen ist besser als Heilen:

    • Vermeiden Sie, dass Sie berechtigte Negativ-Bewertungen bekommen, indem Sie sich nach den eBay-Regeln verhalten und die Rechte Ihrer Geschäftspartner respektieren.
    • Bevor Sie selbst eine Negativ-Bewertung abgeben, versuchen Sie eine Klärung mit Ihrem Geschäftspartner, z.B. über "Verkäufer kontaktieren" auf der Angebotsseite.
    • Kommentare bleiben dauerhaft öffentlich. Formulieren Sie zwar deutlich, aber sachlich, nicht diskriminierend.

    Ausschließen ist noch besser als Vorbeugen:

    Denken Sie darüber nach, ob Sie mehrere Konten einrichten, z.B. privat / geschäftlich, z.B. für Kauf / Verkauf.

    oben

    Welche Buchtipps zu eBay gibt es?

    Buchtipps sind immer nur begrenzte Zeit aktuell - die Buchinhalte bleiben, auch wenn sich eBay ändert. Axel Gronen (wortfilter.de) empfiehlt im April 2010 diese Titel:

    • Uwe Wöckener: Clever kaufen und verkaufen bei amazon, 14,95 Euro
    • Monika Zehmisch: Webselling. Erfolgreich selbständig mit eBay, 24,95 Euro
    • David Shipley: Erst denken, dann senden!, 8,95 Euro
    • Chris Anderson: The Long Tail - Der lange Schwanz, 19,20 Euro
    • Walter Felling: Webshops rechtssicher einrichten und betreiben, 38,00 Euro
    • Michael Marcovici: 1-2-3 vorbei: AUFSTIEG UND FALL DES EBAY POWERSELLERS NR.1 DIE QENTIS-STORY, 24,90 Euro
    • Torsten Schwarz: Leitfaden Online-Marketing, 39,90 Euro
    • Wolf-Dieter Roth: Internet, Recht und Abzocke, 29,50 Euro
    • Monika Zehmisch: Das große Handbuch für erfolgreiche eBay-Verkäufe, 15,95 Euro

    Eine Auswahl finden Sie bei Amazon

    oben

    Welche Tools für Käufer / Verkäufer gibt es?

    Auf der Seite WORTFILTER.DE werden diese
    Tools und Programme für eBay
    angeboten.

    oben


    Ich übernehme keine Verantwortung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit dieser Informationen.
    Jürgen Buchert

    Mehr Fragen? Bitte schreiben Sie mir: E-MailKontakt

    Infos


    Auskunft & Wetter
    Telefon Wetter PLZ Leitzahl..>

    Autos
    Technik und Märkte

    Computer-Glossar
    Computer Internet TV Telefo..>

    Computer-Hygiene
    Nutzen Sie alle technischen..>

    Datenkraken - Mitdenken!
    [ FÜTTERN VERBOTEN ]

    eBay
    Erfolg und Sicherheit bei A..>

    E-Mails ganz sicher
    Verraten und vertrauen Sie..>

    Existenz und Job
    Adressen Daten Recht Market..>

    Existenz-Start
    Erste Überlegungen

    Finanzen
    Versicherungen, Geld, Immob..>

    Fotografieren
    Bearbeiten Aufbewahren Scan..>

    Gesundheit
    Gesund bleiben - gesund wer..>

    Homebanking
    hat hohen Sicherheitsbedarf..>

    HTML+CSS
    Internet-Texte ansprechend..>

    Kalender & Brückentage
    Brückentage Feiertage Schul..>

    Know-how
    Computer Standard-Software..>

    Kontakte
    Soziale Netze Ehrenamt Ahne..>

    Lotto-Tipp
    Zufalls-Vorschläge 6 aus 49..>

    Motive & Techniken
    Warum und wie Sie im Risiko..>

    Multimedia
    Bücher Musik Video TV Digit..>

    Multimedia-Album
    Die "Show" zum persönlichen..>

    Nachrichten & TV
    Presse im Netz: Print TV Ru..>

    Nachschlagen
    Lexika Sprachen Recht Zitat..>

    Namen & Passwörter
    Verschließen Sie Ihre Daten..>

    Passfotos machen
    Biometrische Passfotos selb..>

    Preise verhandeln
    Chancen: Ratgeber für gute..>

    Reise-Infos
    Hotels Länder Erfahrungen A..>

    Sicher im Netz
    Mitdenken über den Virensch..>

    Silbersurfer
    fit für's Internet

    Technik
    TV Manuals Navigation Telef..>

    Unterhaltung
    Medien Phrasen Illusionen S..>

    Verbraucher-Infos
    Beratung Tests Geschenke Sh..>

    Verkehrsmittel
    Fahr- und Flugpläne Routenp..>

    Verträge & Communities
    Schreiben Sie nicht

    Zeitrechner
    Fristenrechner, Terminrechn..>
    Sortierung: alphabetisch
    Die Farben bedeuten:
      Link-Sammlung
      Litfas-Ausarbeitung
      Litfas-Seminarskript
      Litfas-Sicherheit

    oben


    Statistik: Seit 886 Tagen | 123906 User | 620087 Views | Ø 700 Views/Tag | Ø 5 Views/User | 5 online

    © 2012 litfas.de oder computertreff.litfas.de haftet nicht für Inhalte externer Seiten. [Gestaltung: LITFAS.DE/sign]